Die European Broadcasting Union (EBU) hat eine Reihe wichtiger Aktualisierungen der Regeln für den Eurovision Song Contest 2027 genehmigt, der in Bulgarien stattfinden wird. Diese Änderungen sollen für alle Beteiligten mehr Klarheit schaffen und die Fairness sowie Sicherheit des Wettbewerbs weiterhin gewährleisten.

Neue Regeln zur Gastgeberberechtigung

Ab 2027 wird ein siegender Rundfunkveranstalter automatisch von der Ausrichtung des nächsten Eurovision Song Contests ausgeschlossen, falls ein bewaffneter Konflikt oder eine heikle geopolitische Situation in seinem Land oder unmittelbaren Umfeld die Sicherheit oder Stabilität beeinträchtigt. Die EBU kann unabhängige Sicherheitsbewertungen in Auftrag geben und ihre Referenzgruppe konsultieren, um zu entscheiden, ob der siegende Rundfunkveranstalter die Veranstaltung sicher ausrichten kann. Falls nicht, wird ein alternativer Gastgeber-Rundfunkveranstalter benannt, der die vollständige Verantwortung für Organisation und Produktion des Wettbewerbs unabhängig übernimmt.

Klärung zu Live-Gesang

Die EBU stellte klar, dass die Hauptvokalisten die Melodie während ihres Auftritts live singen müssen. Backing-Tracks und vorab aufgenommene Elemente sind weiterhin erlaubt, dürfen aber den Gesang des Leadsängers nicht ersetzen oder unterstützen. Diese Maßnahme soll die Integrität von Live-Auftritten schützen und sicherstellen, dass das Publikum live gesungene Hauptvocals hört.

Erhöhung des Mindestalters auf 18 Jahre

Ab 2027 müssen alle teilnehmenden Künstler am Tag ihrer ersten Probe mindestens 18 Jahre alt sein, zuvor lag die Mindestgrenze bei 16 Jahren. Diese Änderung ist Teil der Bemühungen der EBU, jüngere Künstler zu schützen und den Wettbewerbsdruck zu mindern.

Regeln für Halbfinal-Voting und Promotion

Die Halbfinal-Qualifikation basiert primär auf dem öffentlichen Voting, inklusive der "Rest der Welt"-Stimmen. Jurypunkte können neben dem öffentlichen Televoting gewertet werden, wenn dies von der Referenzgruppe genehmigt wird; das Verhältnis legt die EBU fest. Zudem dürfen Rundfunkanstalten, Künstler und Kommentatoren zum Wählen aufrufen, jedoch sind unverhältnismäßige oder staatlich unterstützte Kampagnen zur Wahlförderung untersagt.

Aussagen von Eurovision-Verantwortlichen

Martin Green, Direktor des Eurovision Song Contests, erklärte:

"Wie immer geleitet durch das Feedback unserer Mitglieder haben wir für 2027 mehrere Bereiche geklärt und gestärkt. Diese Änderungen sollen allen Beteiligten mehr Klarheit geben, Künstler schützen und sicherstellen, dass der Wettbewerb weiterhin eine sichere und einladende Umgebung bietet, während der Geist und die Integrität, die den Eurovision Song Contest so besonders machen, bewahrt bleiben."

Die aktualisierten Regeln spiegeln das Engagement der EBU wider, eine faire, transparente und sichere Wettbewerbsumgebung für alle Teilnehmer zu garantieren, während Eurovision weiter wächst.